Die Kosten der Hebammenbetreuung übernimmt die Krankenkasse. Ich erhebe keine Praxisgebühr.
Ausgenommen ist die Rufbereitschaftspauschale, welche nochmals gewährleistet, dass ich zwei Wochen vor und bis zu 24 Stunden nach der Geburt rund um die Uhr für Sie erreichbar bin, die in der Regel keine Kassenleistung darstellt.
Privat Versicherte informieren sich am besten vorab über die Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse.